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Bei Fragen hilft Dir die Stadtjugendpflege Osterode unter Tel. (0 55 22) 31 75 79 0

 

Infos zu Ermäßigungen

Infos zu Ermäßigungen

Bildung und Teilhabe

Wenn du oder deine Familie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhaltet, kannst du einen Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen, um deine Teilnahme an Ferienpass-Aktionen zu finanzieren!

Dein Eigenanteil beträgt jedoch immer 30% des Normalpreises.

Um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen zu können, musst du die Nummer deiner Bildungskarte auf dem Anmeldezettel oder im Online-Anmeldeverfahren eintragen.

Wenn du Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket hast oder noch keine Bildungskarte besitzt, wende dich bitte an den Landkreis Göttingen – Jobcenter – Standort Osterode am Harz, Telefon: 05522/960-5200 oder den bekannten Leistungssachbearbeiter.

 

Ermäßigung

Sollten deine Eltern über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit bei der Stadtjugendpflege eine Ermäßigung zu beantragen.

Auch hier beträgt bei Vorliegen der Voraussetzungen der Eigenanteil 30% des Normalpreises. Wenn du und deine Eltern nicht sicher seid, ob ihr die Voraussetzungen erfüllt, sprecht uns beim Bezahlen der Veranstaltungen an.

Achtung: Ermäßigungen gelten nur für Kinder, die in der Stadt Osterode am Harz und ihren Ortsteilen wohnhaft sind.

Solltest du vorher schon Fragen haben, kannst du uns unter der Telefon-Nummer: 05522/317579-0 erreichen.
Ein Beispiel, wie man selber ausrechnen kann, ob  man die Ermäßigung bekommt, findest du hier.

Beispielrechnung:

Unsere Familie Mustermann besteht aus Mutter, Vater und zwei Kindern.

 

Um eine Ermäßigung für den Ferienpass zu bekommen, darf unsere Familie nicht mehr als 2265,00€ Einkommen haben. Das Kindergeld ist in diesem Betrag bereits enthalten.

 

Und so wird die Einkommensgrenze berechnet:

 

Haushaltsvorstand                                                       745,00€

+ für jede weitere zum Haushalt gehörende Person  314,00€

 

+ Mietkosten  (incl. Nebenkosten) abzüglich Wohngeld.

Tabelle der anrechenbaren Mietkosten

2/ 60 m2

3 / 75 m2

4 / 85 m2

5/ 95 m2

416 €

495 €

578 €

660 €

6/ 105 m2

7 / 115 m2

8 / 125 m2

 

739 €

816 €

894 €

 

 

Für unsere Familie Mustermann bedeutet das, sie muss erst einmal errechnen, wie hoch ihr Einkommen maximal sein darf:   

                                              

                                     745,-€ (Haushaltsvorstand)

                                   +314,-€ (Mutter)

                                   +314,-€ (1. Kind)

                                   +314,-€ (2. Kind)

                                   1687,-€

                                   +578,-€ (Mietkosten für 4 Personen aus oben stehender Tabelle)

                                   2265,-€ (wenn die Familie Wohngeld bekommt, muss dieser Betrag hier noch abgezogen                                                         werden)

 

In diesem Fall darf das Einkommen der Familie 2265,-€ betragen.

 

Und dann rechnet Familie Mustermann aus, wie hoch das Einkommen der Familie tatsächlich ist (das Kindergeld gehört dazu):

 

                                    1500,-€ (Nettoeinkommen)

                                   +194,-€ (Kindergeld, 1. Kind)

                                    +194,-€ (Kindergeld, 2. Kind)

                                   1888,-€

 

Damit liegt das Familieneinkommen der Mustermanns unter der errechneten Einkommensgrenze und sie bekommen für Ferienpassveranstaltungen die Sozialermäßigung.